Impressum

Grundlage der arbeitsmedizinischen Untersuchungen bei Arbeitsaufenthalten im Ausland

Der Gesundheitsschutz für den Arbeitnehmer umfasst:

  • Vorsorge: medizinische Untersuchungen ("Tropentauglichkeit") und Schutzmaßnahmen wie z.B. Impfungen
  • die Versorgung im Krankheitsfall

Die arbeitsmedizinischen Vorsorgeuntersuchungen sind in der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) geregelt. Diese Untersuchungen sind durchzuführen bei Tätigkeiten in Tropen, Subtropen und bei sonstigen Auslandsaufenthalten mit besonderen klimatischen Belastungen und Infektionsgefährdungen.

Basierend auf den rechtlichen Vorgaben der ArbMdVV haben die Berufsgenossenschaften die Handlungsanleitung für diese arbeitsmedizinische Vorsorge nach dem Berufsgenossenschaftlichen Grundsatz G 35 "Arbeitsaufenthalt im Ausland unter besonderen klimatischen und gesundheitlichen Belastungen" erstellt. Der berufsgenossenschaftliche Grundsatz 35 ist seit seinem Erscheinen 1980 eine verpflichtende Untersuchung für jedes Unternehmen. Die gezielten Untersuchungen sollen dazu beitragen, die für den Arbeitsaufenthalt im Ausland vorgesehenen Personen zu beraten und festzustellen, ob gesundheitliche Bedenken gegen einen Arbeitsaufenthalt in diesen Gebieten bestehen. Die Nachuntersuchung hat das Ziel, Erkrankungen, die in diesen Gebieten entstehen können, frühzeitig zu erkennen.


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