Gürtelrose (Herpes zoster)
Krankheit:
Die Gürtelrose ist eine Viruskrankheit, die durch das gleiche Virus hervorgerufen wird wie die Windpocken. Nach einer durchgemachten Windpocken-Infektion nistet sich dieses Virus - das sog. Varizella-Zoster-Virus – in Nervenzellen des Rückenmarks oder in Hirnnerven ein und kann später, beispielsweise ausgelöst durch ein geschwächtes Immunsystem im Alter oder auch, in seltenen Fällen auch durch Sonneneinwirkung (UV-Licht), reaktiviert werden. Die Gürtelrose ist demnach keine Infektion im eigentlichen Sinne, sondern die erneute Aktivierung des Varizella-Zoster-Virus nach einer mehr oder weniger langen Latenzzeit. Die Erkrankung beginnt mit Missempfindungen und plötzlich einschießenden Schmerzen in den betreffenden Körperregionen, dann äußert sie sich hauptsächlich durch einen schmerzhaften, streifenförmigen Hautausschlag mit Bläschenbildung auf einer Körperseite. Gefürchtet sind die Schmerzen, die häufig auch nach Abheilen des Hautauschlages bestehen bleiben (sog. postherpetische Neuralgie = PHN). Gefährlich ist ein sog. Zoster ophthalmicus, bei dem Gesicht und Augen betroffen sind, es kann durch eine Hornhautvernarbung zu teilweiser oder vollständigen Erblindung kommen. Bei Befall der Gesichtsnerven können vorübergehende Lähmungserscheinungen oder Verlust des Geschmackssinns auftreten. Beim sog. Zoster oticus kommt es zu einen Befall des Gehörgangs und oder der Ohrmuschel. Mögliche Folgen sind Schwerhörigkeit und Störungen des Gleichgewichtssinnes. Insbesondere bei immungeschwächten Patienten kann eine Ausbreitung des Hautausschlages über den ganzen Körper auftreten.
Vorkommen:
Die Gürtelrose ist eine häufige Erkrankung, etwa 30% der Menschen erkranken im Laufe des Lebens, 2/3 der Patienten sind über 50 Jahre alt.
Impfung:
Die Zoster-Impfung hat zum Ziel einerseits Schutz gegen das Ausbrechen einer Gürtelrose selbst zu bieten und andererseits aber auch das Auftreten der langanhaltenden Schmerzzustände (postherpetische Neuralgie) in vielen Fällen zu verhindern. Allerdings kann der Zosterimpfstoff nicht in allen Fällen die geimpften Personen vollständig vor einer Gürtelrose schützen - sollte trotz Impfung eine Zoster-Erkrankung auftreten, verläuft sie im Allgemeinen aber leichter und ist vor allem mit deutlich geringeren Nervenschmerzen verbunden.
Seit 2018 empfiehlt die STIKO die Impfung mit einem adjuvantierten (die Immunantwort unterstützend) Totimpfstoff. Hierdurch soll insbesondere die Reaktivierung der Erkrankung und Komplikationen mit Spätfolgen verhindert werden. Es sind 2 Impfsoden im Abstand von mind. 2 Mo bis max. 6 Monaten nötig.
Der Impfstoff ist gut verträglich und es bestehen keine Hinweise auf anhaltende oder gesundheitsbeeinträchtigende Nebenwirkungen. Allerdings ist der Impfstoff sehr reaktogen d.h. bei ca. 1 von 10 Geimpften kommt es zu Rötung und Schwellung an der Injektionsstelle oder Fieber.
Der früher genutzte Lebendimpfstoff gegen Herpes zoster wird aufgrund der begrenzten Wirksamkeit und Wirkdauer nicht mehr als Standardimpfung empfohlen.
Impfindikation:
Der Impfstoff ist als Standardimpfung für Personen ab dem 60. Lebensjahr empfohlen. Für Personen mit erhöhter gesundheitlichen Gefährdung einen Herpes zoster zu entwickeln besteht die Impfindikation bereits ab dem 50. Lebensjahr. Hierzu zählen Personen mit: HIV, Rheumatoider Arthritis, COPD, Asthma bronchiale, chronische Niereninsuffizienz, chronische entzündlicher Darmerkrankung, Diabetes mellitus.
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